ASSOCIATION OF GERMAN BRUSHWARE PRODUCERS

Italien: Kennzeichnungspflicht für Verpackungen ab dem 1.1.2022

Hintergrund und Anforderungen

Das entsprechende italienische Dekret Nr. 116 vom 3. September 2020 bezieht sich auf die Entscheidung 97/129/EG der EU-Kommission und die dort festgelegte EU-weite Kodierung von Verpackungsmaterialien.

Spätestens ab dem 1.1.2022 müssen alle Verpackungen (B2B und B2C) mit den Codes ihrer Materialien gekennzeichnet werden. Die entsprechenden Codes finden Sie in der entsprechenden EU-Verordnung (Anhänge I bis VII).

Zusätzlich müssen nur auf B2C-Verpackungen, d. h. von Produkten für private Endkunden, Hinweise für deren Entsorgung in italienischer Sprache gegeben werden, z. B. „Raccolta differenziata. Verifica le disposizioni del tuo Comune“.

Update 23.12.2021

  • Nach unseren Informationen haben sich Hinweise auf ein verzögertes Inkrafttreten des Gesetzes nicht bestätigt. Die Übergangsfrist endet damit am 31.12.2021.
  • Vorhandene Lagerbestände von nicht gekennzeichneten Verpackungen können jedoch offenbar weiter in Italien verwendet werden, auch wenn diese zum Stichtag noch nicht nach Italien eingeführt waren. Diese Regelung sollte jedoch nicht überstrapaziert werden. Im Zweifel ist nachzuweisen, dass man die Umstellung auf korrekt gekennzeichnete Verpackungen bereits eingeleitet hat.

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